Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Der Gastaufnahmevertrag (Mietvertrag) ist abgeschlossen, sobald das Zimmer oder der Tagungsraum bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war bereitgestellt worden ist.
  2. Die mit der Zimmerreservierung bestätigte Pensionsvereinbarung gilt für die Zeit Ihres Aufenthaltes. Nicht eingenommene Mahlzeiten werden nicht erstattet.
  3. Bei Um- bzw. Abbestellung von reservierten Hotelzimmern, Tagungsräumen, oder Arrangements werden in Rechnung gestellt:
    1. bis 30 Tage vor Ankunft: keine Kosten
    2. 30 bis 15 Tage vor Ankunft: 30% der vereinbarten Leistungen
    3. 14 bis 8 Tage vor Ankunft: 50% der vereinbarten Leistungen
    4. 7 bis 4 Tage vor Ankunft: 70% der vereinbarten Leistungen
    5. bis 3 Tage vor Ankunft: 80% der vereinbarten Leistungen
    6. bis 0 Tage vor Ankunft: 90% der vereinbarten Leistungen
    Dies gilt auch bei vorzeitiger Abreise.
  4. Unser Haus verfügt über eine Schließanlage. Bei einem Schlüsselverlust haftet der Gast.
  5. Grundschätzlich wird sich das Hotel bemühen, nicht in Anspruch genommene Reservierungen anderweitig zu vergeben. Gelingt das, so entstehen dem Besteller keinerlei Kosten.
  6. Die Zimmer stehen dem Gast am Tag der Anreise ab 12 Uhr und am Tag der Abreise bis 11 Uhr zur Verfügung (individuell können andere Zeiten vereinbart werden). Sofern nicht eine spätere Anreise vereinbart wurde, behalten wir uns das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben. Anreisen nach 22 Uhr bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.
  7. Der Einlass in das Hotel nach 22 Uhr ist nicht mehr automatisch gewährleistet.
  8. Reservierungen, die kein Abendmenue beinhalten sind nicht automatisch mit einer Tischreservierung im Restaurant verbunden. Wir bitten, eine Reservierung unserer Rezeption ausdrücklich und rechtzeitig mitzuteilen.
  9. Gutscheine sind unbegrenzt gültig.
  10. Bei Gutscheinen mit Leistungsbeschreibung wird der Betrag zugrunde gelegt, der zum Zeitpubkt des Ausstelldatums fest stand. Differenzen werden dem Gast belastet.
  11. Für Sonderveranstaltungen wie: Feierlichkeiten aller Art und Arrangementbuchungen, akzeptieren wir keine Kreditkarten. Eine angemessene Anzahlung vor der Veranstaltung behalten wir uns vor.
  12. Wir behalten uns vor, entsprechend der Personenzahl den Veranstaltungsraum auszusuchen.
  13. Um bei Gruppenbuchungen (ab 5 Personen) einen geordneten Ablauf zu gewährleisten, ist der Leistungsnehmer/Besteller verpflichtet, dem Hotel 7 Tage vor Ankunft der Gruppe die Teilnehmerliste zur Verfügung zu stellen.
  14. Eine Änderung der Teilnehmer für gemeinsames Essen muß spätestens 2 Tage vor Veranstaltungsprogramm schriftlich übermittelt worde sein, anderenfalls wird mindestens die bestellte Zahl der Gedecke in Rechnung gestellt.
  15. Im gesamten Hotelbereich ist der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken nicht erlaubt.
  16. Für Sach- u. Körperschäden übernehmen wir keine Haftung, es sei denn, die Schäden sind auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Vertragsverletzung zurückzuführen.
  17. Wenn die reservierte oder bestellte Leistung nicht verfügbar ist, so sind wir berechtigt, uns von dem Gastaufnahmevertrag zu lösen. In diesem Fall verpflichten wir uns, Sie unverzüglich über die Nichterfüllbarkeit zu informieren und erstatten Ihnen bereits erbrachte Leistungen. Die Erstattung darüber hinausgehender Kosten ist ausgeschlossen.
  18. Zusätzliche Regelung für Hundebesitzer und Raucher
  19. Tierbesitzer bitten wir, Ihre Tiere außer in die Gaststube, nicht mit ins Restaurant, ins Hotel und die Gesellschaftsräume zu führen.
  20. Rauchen ist im gesamten Hotel nicht gestattet.
  21. Zusätzliche Regelung für Tagungen und Seminare
  22. Reservierte Tagungsräume stehen dem Leistungsnehmer nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung.
  23. Eine Inanspruchnahme der Tagungsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus, bedraf der vorherigen Genehmigung durch das Hotel.
  24. Zusätzliche Regelung für Kegelbahnbenutzer
  25. Die Kegelbahn wird dem Mieter in betriebsbereitem Zustand überlassen.
  26. Etwaige Beschädigungen an der Kegelbahn, sind uns vor Inbetriebnahme der Bahn, durch den Mieter unverzüglich mitzuteilen. Ebenso sind Schäden oder Betriebsstörungen, die während der Benutzung aufteten, sofort zu melden.
  27. Der Zutritt zum Maschinenraum der Kegelbahn ist grundsätzlich nicht gestattet.
  28. Terminabsagen für die Vermietung der Kegelbahn müssen uns unverzüglich, mindestens jedoch 8 Tage vorher mitgeteilt werden.
  29. Sofern wir bei kurzfristigen Absagen keinen Nachmieter für den betreffenden Termin bekommen, behalten wir uns vor, die Benutzungsgebühren, trotz Absage, für den Termin in Rechnung zu stellen.
  30. Terminabsagen für Planwagenfahrten müssen uns unverzüglich, mindestens jedoch 8 Tage vorher mitgeteilt werden.
  31. Sofern wir bei kurzfristigen Absagen keinen Nachmieter für den betreffenden Termin bekommen, behalten wir uns vor, eine Ausfallpauschale von 150,00 Euro zu berechnen.
  32. Wir übernehmen keine Haftung für wetterbedingte oder durch sonstige äußere Einflüsse entstandene Schäden oder Flecken an Garderobe oder Gegenständen
  33. Bei Erscheinen einer neuen Preisliste verliert die alte ihre Gültigkeit.
  34. Gerichtsstand ist der Betriebsort.